Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Teilverwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen "Anschwärzens" beim Arbeitgeber
- RA Kotz
Unterhaltsanspruch verwirkt, wenn man den Ex-Mann als Dieb hinstellt?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 4 § 1581
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Bezug von Arbeitslosengeld durch Unterhaltspflichtigen - Verstoß gegen Pflicht zur nachehelichen Solidarität - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 19.12.1996 - 6 F 298/95
- OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 746
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 28.03.1991 - 11 UF 1037/90
Unterhaltsverpflichtung nach einer Scheidung; Verwirkung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Dabei reicht in objektiver Weise aus, daß das Anschwärzen des Beklagten bei seinem Arbeitgeber den Arbeitsplatz gefährdet, ihn nicht auch tatsächlich in Wegfall bringen muß (…insgesamt hierzu Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., § 4, Rn. 693 ff.;… Heiß/Heiß, a.a.O., S. 9, 20 ff.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1987, 946 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 63 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1312 f.).Nachdem die Klägerin zu einem Zeitpunkt, der erheblich nach der Beendigung des Scheidungsverfahrens lag, mutwillig Handlungen begangen hat, die zum wirtschaftlichen Ruin des Beklagten hätten führen können und die durch ein eheliches, zeitlich somit weit vorher liegendes Fehlverhalten des Beklagten kaum in milderem Licht erscheinen, besteht für den Beklagten eine Pflicht zu weitergehender nachehelicher Solidarität nicht (vgl. OLG Koblenz, NJWE-FER 1997, 3 = FamRZ 1997, 418 - nur Leitsatz - und FamRZ 1991, 1312, 1313).
- OLG Hamm, 02.02.1987 - 8 UF 474/86
Anspruch auf Begleichung von Unterhaltsrückstand gegen den ehemaligen Ehegatten; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Dabei reicht in objektiver Weise aus, daß das Anschwärzen des Beklagten bei seinem Arbeitgeber den Arbeitsplatz gefährdet, ihn nicht auch tatsächlich in Wegfall bringen muß (…insgesamt hierzu Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., § 4, Rn. 693 ff.;… Heiß/Heiß, a.a.O., S. 9, 20 ff.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1987, 946 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 63 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1312 f.). - OLG Zweibrücken, 10.08.1988 - 2 UF 22/88
Versagung eines Versorgungsanspruchs wegen mutwilligen Hinwegsetzens über …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Dabei reicht in objektiver Weise aus, daß das Anschwärzen des Beklagten bei seinem Arbeitgeber den Arbeitsplatz gefährdet, ihn nicht auch tatsächlich in Wegfall bringen muß (…insgesamt hierzu Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., § 4, Rn. 693 ff.;… Heiß/Heiß, a.a.O., S. 9, 20 ff.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1987, 946 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 1989, 63 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1312 f.).
- OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 6 UF 38/95
Feststellung des eheangemessenen Bedarfs bei überdurchschnittlich hohem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Zwar ist es dem Unterhaltsberechtigten nicht verwehrt, seine eigenen Ansprüche mit Nachruck geltend zu machen - er hat jedoch alles zu unterlassen, was zur Durchsetzung des eigenen Anspruchs nicht erforderlich ist, wenn es den Verpflichteten nachhaltig schädigen und ihm dadurch die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschweren oder unmöglich machen kann (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1155 ). - OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91
Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Obwohl unterhaltsrechtlich das Arbeitslosengeld des Beklagten wie Einkommen zu behandeln ist (vgl. Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, S. 3.19), kommt im Rahmen der Ehegattenunterhaltsberechnung ein Bonus von 1/7 nicht in Betracht, da dem Arbeitslosengeld nicht der Charakter eines Arbeitsanreizes inne wohnt (…vgl. Wendl/Staudigl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl., § 1, Rn. 81; OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1308). - OLG Koblenz, 01.07.1996 - 13 UF 70/95
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.1997 - 2 UF 30/97
Nachdem die Klägerin zu einem Zeitpunkt, der erheblich nach der Beendigung des Scheidungsverfahrens lag, mutwillig Handlungen begangen hat, die zum wirtschaftlichen Ruin des Beklagten hätten führen können und die durch ein eheliches, zeitlich somit weit vorher liegendes Fehlverhalten des Beklagten kaum in milderem Licht erscheinen, besteht für den Beklagten eine Pflicht zu weitergehender nachehelicher Solidarität nicht (vgl. OLG Koblenz, NJWE-FER 1997, 3 = FamRZ 1997, 418 - nur Leitsatz - und FamRZ 1991, 1312, 1313).